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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stand
01.1.2024
1. Leistungen 1.1. Die Firma Knop fairline
Umzüge (im folgenden "FU"genannt)erbringt
ihre Verpflichtungen mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des
Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.1.2.
Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare
Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern FU
diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.1.3. Erweitert
der Absender nach Vertragsschluss den Leistungs-Umfang, sind die
hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.1.4.
Das Personal der FU ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht
zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen
Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich
vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die
Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung
gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder
Fahrlässigkeit des Möbelspediteurs oder seines Personals oder durch
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in
letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der
Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
2. Geltungsbereich und Änderung der AGB.
2.1. FU erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich zu den
nachstehenden Geschäftsbedingungen("AGB"), welche der
Vertragspartner ("Kunde")durch
Erteilung des Auftrages anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen
des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn FU ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
2.2. Diese AGB gelten für alle ab dem 01.01.2018 abgeschlossenen
Aufträge/Verträge mit FU.
2.3. Eine nach Auftragserteilung erfolgte Aberkennung dieser AGB wird
ausgeschlossen. Es gelten die gesetzl. Bestimmungen nach §§ 451–451h
HGB ergänzend gilt § 415 HGB
3. Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist Duisburg.
4. Rechtswahl Es gilt deutsches Recht.
5. Beauftragung Dritter FU kann einen weiteren Frachtführer mit der
Durchführung des Umzuges beauftragen
6. Transportsicherungen/Hinweispflicht des Absenders
7.1. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische
Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den
Transport sichern zu lassen.
7.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist FU nicht
verpflichtet.
7.3. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender
verpflichtet, FU rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist,
die von dem Gut ausgeht.
8.Weisungen und Mitteilungen Weisungen und Mitteilung.d.Absenders bezügl.d.Durchführung
d.Beförderung sind in Textform ausschließlich
an FU zu richten.
9.Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist d.Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein
Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
10. Aufrechnung Gegen Ansprüche der FU ist eine Aufrechnung nur mit fälligen
Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt,
entscheidungsreif oder unbestritten sind.
11. Rechnung und Preise:
11.1. Dem Kunden ist die geltende aktuelle Preisliste bekannt und er
erkennt sie an.
11.2. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne
Abzug bar zur Zahlung fällig. Änderungen werden schriftl. festgehalten.
11.3. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung, hat der Kunde
unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen nach Zugang der Rechnung
schriftlich zu erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit
(vgl. Ziffer 11.2) berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger
Einwendungen gilt als Genehmigung. Bei Entsorgungen kommen, wenn nicht
anders vereinbart immer die Entsorgungskosten und Verbringungskosten
hinzu. Verpackungsmaterial sowie Schutzmaterial jeder Art ist, wenn
nicht anders im Auftrag vereinbart nicht inklusive und wird je nach
Aufwand gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.
11.4. Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
11.5. Arbeiten die auf einen Sonntag fallen, werden mit 20 Prozent
Aufschlag berechnet. Evtl. Fremdhilfen vom Kunden werden ausschließlich
auf eigene Gefahr vorgenommen und können rechnungsmindernd nicht
berücksichtigt werden. Eine Haftung von FU für schuldhaftes Handeln des
Kunden ist ausgeschlossen.
12. Kartons und Packsorgfalt
12.1. Der Kunde hat für die Packsorgfalt seiner Kartons selber zu
sorgen. Die Firma FU kommt nicht für defekten Kartoninhalt auf.
12.2. Kartons dürfen nicht schwerer als 20 kg sein, und müssen plan
verschlossen werden.
12.3. Falls der Kunde Kartons gemietet hat, werden die durch den Umzug
in irgendeiner Weise beschädigten Kartons in Rechnung gestellt.
12.4. Der Kunde darf die Umzugskartons in seinem Sinne beschriften,
sollte eine Beschädigung entstehen ist der Karton zu ersetzen.
12.5. Gemietete Umzugskartons sind spätestens 14 Tage n.d. Umzug bei FU unbeschädigt zurück zu geben.
Nicht fristgerechte Abgabe bedeutet Kaufpflicht gemäß Preisliste.
12.6. Der Kunde muss sämtliche Schränke/Möbelstücke leer
räumen und am Tage des Umzuges bereits leergeräumt haben, um
einen reibungslosen zügigen Ablauf zu gewährleisten. Es sei denn FU
wird vertraglich aufgefordert die Schränke leer zu räumen. Loser
Hausrat verzögert den Umzugsablauf. Der Kunde verpflichtet sich, sofern
nicht anders vereinbart allen Hausrat sofern möglich in Kartons zu
verpacken.
FU kann dafür Kartons stellen (Miete oder Kauf)
12.7. Ein Verzögern durch Missachtung d.Punkt
12.6 bedeutet außerplanmäßige Mehrarbeit und wird dem Kunden gesondert
mit 65.-€/Std in Rechnung gestellt.
13. Kosten und Kostenvoranschläge
13.1. Ein Besichtigungsprotokoll kann nur eine Schätzung sein, wenn es
um das Umzugsvolumen oder die Anzahl der Fahrzeuge oder die Anzahl der
Mitarbeiter geht.Es
obliegt FU mit wievielen Leuten gearbeitet
wird.
13.2. Kostenvoranschläge oder Kostenvereinbarungen beziehen sich auf
sogenannte 1 zu 1 Umzüge. Das heißt, in der alten Wohnung werden die
Möbel so fern nötig und so weit es geht
auseinandergebaut und transportiert. In der neuen Wohnung werden die
Möbel dann so weit es möglich ist wieder zusammengebaut. Der Aufbau ist
abhängig von der neuen Struktur und den Möglichkeiten der neuen
Wohnung, sowie von dem Zustand der Möbel.
Die Firma FU führt einen Möbel Ab-Transport und Aufbau, jedoch keine
Möbelrestauration durch. Etwaig erforderliche Umbauarbeiten können
durch entsprechende Beauftragung durch FU durchgeführt werden.
Für Umbauarbeiten erfolgt eine gesonderte Vergütung gemäß Preisliste.
Diese werden jedoch mit mindestens 45,00 € Netto/Stunde abgerechnet.
13.3. Alle weiteren Arbeiten oder Dienstleistungen werden nach
Absprache separat berechnet. De- und Montage bedeutet nicht, sofern
nicht besonders im Auftrag vereinbart, Bohr- oder Sägearbeiten an
Möbeln und Wänden(außer bei
Küchenarbeitsplatten) oder elektrische Anschlüsse. Neumöbelmontagen
werden mit 65.-€/Std extra berechnet .Bei Küchenmontage sind d.Bohrarbeiten an Wänden zum Aufhängen v.Schränken selbstverständlich enthalten.
13.4.Bei vereinbarten pauschalen Komplettpreisen m.etwaiger
Stundenangabe wird exakt nach vereinb.Preis
abgerechnet, auch wenn die Firma FU ihre Leistung schon früher, vor der
geplanten Zeit erbracht hat.Sofern d.Packen der Kartons als Festpreis vereinbart wird
und eine Anzahl an Kartons geschätzt und vereinbart wird und sollten
mehr Kartons benötigt werden so wird wenn n. anders vereinbart hierfür
pro weiteren Kartons 4,50 € berechnet zzgl. Kaution. Die Miete ist
inklusive.
13.5. Bei Küchenmontagen verstehen sich die Preise immer zzgl.
Materialkosten. Neumöbelmontagen und Umbauten werden gemäss Preisliste berechnet.
Küchen-Montagen werden frühestens am nächstmögl.Werktag nach d.Umzug
durchgeführt.Ist für die K-Montage eine
2.Anfahrt erforderlich weil Material welches der Kunde stellen muss
fehlt muss eine Anfahrt berechnet werden (ca. 25 bis 60,-€).
13.6. Der Kunde ist verpflichtet es rechtzeitig mitzuteilen, wenn ein
Möbelstück unter Umständen zu groß ist um z.B. durch den Hausflur
transportiert werden zu können. Eine Besichtigung an der Aufladeadresse durch Mitarbeiter der FU entbindet
den Kunden nicht von dieser Mitteilungspflicht. Kosten für
Mehraufwendungen sind grundsätzlich vom Kunden zu übernehmen. Sofern
der Preis für den Einsatz eines Möbelliftes
nicht extra ausgewiesen wird, dieser aber Vertragsbestandteil ist,
obliegt es der FU einen Lift einzusetzen oder nicht.
13.7. Sofern Möbelstücke die besichtigt und protokolliert wurden nicht
mit auf einen 7,5t LKW passen und für den Umzug gemäß dem Auftrag 1
Fahrt mit 1 7,5t LKW vereinbart wurde, um die Kosten niedrig zu halten
und eine 2. Fahrt oder zusätzlich Fahrzeug erforderlich wird, so muss
dieses mit mind. 30% d. Auftragsvolumens extra berechnet werden.
14. Schadensfall/ Schadensanzeige
14.1. Der Firma FU wird gewährt, einen entstandenen Schaden/Defekt,an Möbeln oder
Geräten Böden, Belegen, Türen und Rahmen, Wänden und Geländern durch
Reparatur oder Nachbesserung wieder in Ordnung oder Funktion zu
bringen. Hierfür wird der Firma FU 3x die Möglichkeit gegeben. In jedem
Schadensfall trägt der Kunde einen Selbstbehalt von 199,-€, soweit
nicht ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Firma FU
für den Schadenseintritt verantwortlich ist.
14.2. Der Kunde muss den Umzugsvorgang beaufsichtigen, oder
beaufsichtigen lassen, um einen Ablauf in seinem Interesse zu
gewährleisten. Speziell am Umzugswagen während d. Ein- oder Aufladens.Bei Diebstahl haftet der Auftraggeber.
14.3. Schadensanzeige Das Umzugsgut muss nach dem Umzug auf Schäden
kontrolliert werden. Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung d.
Umzugsgutes erlöschen, wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes
äußerlich erkennbar war und der Firma FU nicht spätestens 1 Tag nach
der Ablieferung angezeigt worden ist, sowie wenn der Verlust oder die
Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und der Firma FU nicht
innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung gemäß § 451 f HGB angezeigt
worden ist.
14.3.1. Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist schriftlich zu
erstatten. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn aus der Anzeige der
Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung. (§ 438 Abs. 4 HGB).
14.4. Besondere Haftungsausschlussgründe
Gemäß § 451d HGB ist die Firma FU von der Haftung befreit, wenn der
Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren
zurückzuführen ist: Beförderung von Edelmetallen, Edelsteinen, Geld,
Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende Verpackung
oder Kennzeichnung durch den Absender, Behandeln, Verladen, Entladen
des Gutes durch den Absender; Verladen oder Entladen von Gut, dessen
Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle nicht
entspricht, sofern die Firma FU auf die Gefahr einer Beschädigung
hingewiesen hat und die Ausführung dennoch
verlangt wird; Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen; natürliche
oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, demzufolge das Gut besonders
schadensanfällig ist. Für vorgenannte Ausschlüsse ist durch den Kunden
eine gesonderte Versicherung des Gutes abzuschließen.
14.5.Haftungsgrenze
14.6. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart ist das Umzugsgut bis
620.-€/m³ zum Zeitwert gemäß § 451 e HGB grundversichert. Eine höhere
Versicherung ist ggf. möglich und muss individuell gegen Aufpreis
angepasst werden.
14.7.Verjährung
Ansprüche aus einer Beförderung gemäß §§ 407 ff HGB verjähren in einem
Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Gut
abgeliefert wurde. Ist das Gut nicht abgeliefert worden, beginnt die
Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Gut hätte abgeliefert
werden müssen.
15. Umzugsdauer
15.1. Die Firma FU bemüht sich, die geplante und vereinbarte
Umzugsdauer einzuhalten. Außergewöhnliche, unplanmäßige Situationen
können allerdings die Zeitplanung beeinflussen. Aus diesem Grund wird
keine verbindliche Zusage über die Gesamtdauer des Umzuges gegeben.
15.2. Sofern keine Halteverbotszone gebucht wird, verpflichtet sich der
Kunde, einen Tag vor dem Umzugstermin für eine ausreichende Freifläche/
Parkmöglichkeit des Umzugswagens vor der alten, sowie der neuen Wohnung
zu sorgen (ca. 15m).
In der Regel reichen hierfür zwei Stühle und ein wenig rot/weißes
Flatterband aus. Dieses kann bei Bedarf und Nachfrage die Firma FU
kostenlos zur Verfügung stellen. Sollte keine HV-Zone gebucht werden
und keine Parkfläche freigehalten werden übernimmt der Kunde die Kosten
für die Verzögerung gemäß der Stundenpreisliste. Der Auftraggeber kann
den Umzug ggf. auch kostenpflichtig abbrechen.
16. Rücktritt und Kündigung
16.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne
von§312g Abs. 2Satz1, Nr. 9BGB.Es besteht kein gesetzliches
Widerrufsrecht nach §355BGB.
16.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt
der Absender, so kann FU, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die
nicht ihrem Risikobereich zuzurechnen sind,
16.3. gemäß § 451 i.V.m. § 415 Abs.2 HGB
entweder die vereinbarte Fracht, das etwaige
Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag
wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen
erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben
unterlässt; oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht
verlangen.
17. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
17.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart
wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei
Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar
oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto von FU zu
bezahlen.
17.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag
festgestellten Wechselkurs abgerechnet.
17.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist
der FU berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der
Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht
17.4. und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen
einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung auch dann
nicht nach, ist fÜ berechtigt, eine
Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
17.4. §419HGB findet entsprechende Anwendung.
18. Datenschutz
Die Firma FU verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung
und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an
Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt
werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit
vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung
werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach
Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
19. Allgemeine Bestimmungen 19.1. Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages /Vertrages und dieser
Bedingungen bedürfen der Schriftform.
19.2. Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages
und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. 19.3.Die Firma FU kann den erteilten Auftrag nach
Annahme auch ablehnen, wenn schwer-wiegende Gründe dafür vorliegen. Als
schwerwiegender Grund zählt auch, wenn der Kunde gegenüber FU
unrichtige Angaben macht. Sollten Vorschäden an den Möbeln oder
Räumlichkeiten vorhanden sein, die ein schriftliches dokumentieren der
Schäden erfordern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Fortführung der
Arbeiten, falls keine Einigung über die Notwendigkeit einer
schriftlichen Dokumentierung der vorhandenen Schäden getroffen werden
kann. Erstellte Angebote gelten immer unter Vorbehalt d. Nachprüfung
und solange der Termin nicht vergeben wird (zeitnahe Entscheidung
sinnvoll).
20. Sonstiges20.1. Die Zugänglichkeit der neuen und alten Wohnung muss
der Firma FU gewährt werden. Teppiche, Parkettböden und andere
Bodenbeläge müssen in der alten und neuen Wohnung, vor Verschmutzung
und Beschädigung vom Kunden abgedeckt und geschützt werden.
Beschädigungen oder Verschmutzungen die durch Missachtung entstehen,
gehen zu Lasten des Kunden.
20.2. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass keine Gegenstände oder
Einrichtung versehentlich mitgenommen werden oder aber stehen bleiben.
Die Fahrzeuge sind vor Abfahrt auf leeren Zustand zu überprüfen.
20.3 Der Kunde mietet kein(e) Fahrzeug(e), sondern einen Umzug. Es
können weniger, mehr oder andere Fahrzeuge eingesetzt werden, als auf
dem Auftrag schriftlich festgehalten wurde. Das gleiche gilt bei der
Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter. Dieses sind nur voraussichtliche
Angaben.
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